Ambulant Betreutes Wohnen

Im Ambu­lant Betreu­ten Woh­nen kön­nen bis zu fünf Jugend­li­che und jun­ge Erwach­se­ne auf­ge­nom­men werden.

Nach Auf­nah­me und ent­spre­chen­der Akut­ver­sor­gung bil­det neben der sozia­len und inter­kul­tu­rel­len För­de­rung der Jugend­li­chen ihre Ein­bin­dung in indi­vi­du­ell pas­sen­de Bil­dungs- und Arbeits­an­ge­bo­te den Schwer­punkt der Arbeit. 

Die Anbin­dung der jugend­li­chen Bewoh­ner an ört­li­che (Sport-)Vereine und die Teil­ha­be an kul­tu­rel­len Ange­bo­ten sind zudem wich­ti­ge Bestand­tei­le der Integrationsarbeit.

Durch die För­de­rung der Ver­selbst­stän­di­gung sol­len die Bewoh­ner in die Lage ver­setzt wer­den, sich nach Voll­endung des 18. Lebens­jah­res selbst­stän­dig ver­sor­gen zu können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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