Die Ambulante Sozialpädagogische Jugendhilfe (ASJ) führt Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz als Sanktion auf Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden durch.
Die teilnehmenden Jugendlichen und Heranwachsenden werden in Einzel- und Gruppenmaßnahmen pädagogisch begleitet. Die Inhalte und Methoden der einzelnen Maßnahmen orientieren sich dabei an den Bedürfnissen, Fähigkeiten und Problemsituationen der TeilnehmerInnen. Über Beziehungsarbeit soll mit den TeilnehmerInnen nach gesetzeskonformen Problemlösungen gesucht werden. Die ambulanten Maßnahmen wirken auf ein künftig straffreies Leben der teilnehmenden Jugendlichen und Heranwachsenden hin.
|
|