Im Fachdienst Flame werden erzieherische Hilfen gemäß §27 ff SGB VIII für Kinder, Jugendliche und Familien angeboten.
Die verschiedenen Hilfsangebote orientieren sich an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen. In akuten Krisen- und Belastungssituationen wird innerhalb der Familie gezielte Unterstützung angeboten. Die Hilfsangebote sind auf längere Zeit angelegt und sollen dazu beitragen, dass sich die Lebensbedingungen der Kinder und Jugendlichen in den Familien verbessern, und die Familien mittelfristig wieder ohne intensive Hilfen auskommen. Die Hilfsangebote sind von den Familien beim für sie zuständigen Jugendamt zu beantragen. Dort wird zunächst der individuelle Bedarf festgestellt. Die Förderung der Entwicklung der Kinder / Jugendlichen steht im Mittelpunkt der Arbeit. Hierzu gilt es zunächst, die vorhandenen Ressourcen der Familien zu aktivieren und die Entwicklung sozialer Kompetenzen zu unterstützen. Häufig ist es notwendig, den Alltag der Familien neu zu strukturieren und die Einbindung der Kinder / Jugendlichen in den Sozialraum (Nachbarschaft, Vereine, Verbände) zu initiieren. Grundvoraussetzung für die Gewährung aller Hilfen durch das zuständige Jugendamt ist immer die Bereitschaft des Kindes / Jugendlichen bzw. der Familie zur aktiven Mitarbeit. In familiengerichtlichen Verfahren übernehmen wir auch die Verfahrensbeistandschaft für minderjährige Kinder (§ 158 Abs. 1 FamFG).
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