Eine rechtliche Betreuung ist eine umfassende oder ergänzende Form der Unterstützung für hilfsbedürftige Menschen in finanziellen, rechtlichen oder gesundheitlichen Fragen. Sie ist für Erwachsene vorgesehen, die ihre persönlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst erledigen können.
Das Betreuungsgericht bestellt auf der Grundlage des Betreuungsrechtes einen Betreuer, entweder Angehörige, eine nahestehende Person, einen Berufsbetreuer, einen ehrenamtlichen oder hauptberuflichen Mitarbeiter eines Betreuungsvereins wie dem SKM. Die rechtliche Vertretung erfolgt in bestimmten Aufgabenkreisen bzw. ‑bereichen (z. B. Vermögensangelegenheiten, Vertretung gegenüber Behörden oder Gesundheitsfürsorge), die vom Betreuungsgericht nach dem jeweiligen Bedarf für eine begrenzte Zeit festgelegt werden. Neben hauptamtlich geführten Betreuungen ist es Aufgabe des Vereins, im Rahmen der sogenannten “Querschnittsaufgaben”, neue ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen, zu schulen und zu begleiten. Daneben erhalten die ehrenamtlichen Mitarbeiter Versicherungsschutz über den Verein. Nach Absprache übernimmt der Betreuungsverein auch die Verhinderungsbetreuung bei ehrenamtlichen Betreuungen. Die Querschnittsmitarbeiter informieren außerdem im Rahmen von Vorträgen über Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen. Wenn Sie selbst Interesse haben, eine rechtliche Betreuung zu übernehmen, an Informationen oder Vorträgen interessiert sind, so nehmen Sie bitte Kontakt zu Patrizia Lölver oder Michael Grundke auf. Einführungsveranstaltungen für ehrenamtliche Betreuer Termine für die nächsten Einführungsveranstaltungen für ehrenamtliche Betreuer*innen: Patientenverfügung Hier gibt es auch online Informationen: |
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